Nach dem Skandal-Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das die religiöse Neutralität an Schulen aufweicht und einem jungen Moslem einen Gebetsraum zuspricht, geht der Justizirrsinn weiter. Denn nun sprach auch das Bundesverfassungsgericht Scharia-Recht, indem es im Eilverfahren ein ausgesprochenes Schächtverbot des hessischen Verwaltungsgerichtshofs für verfassungswidrig erklärte.
Das Ansehen des BVerfG in der Bevölkerung wird immer unverständlicher in Anbetracht der letzten realitätsfernen Entscheidungen. Nicht nur, dass das Bundesschariagericht mit seinem Urteil zum Verfassungsvertrag von Lissabon den Weg zur Diktatur geebnet hat. Es tritt auch die Rechte von Tieren mit Füßen und unterstützt die Entwicklung eines islamischen Gottesstaates. Das Schächten ist eine barbarische Praxis, bei der Tiere ohne Betäubung ausbluten. Sie sterben einen grausamen Tod.
Die Begründung der Richter ist dabei so absurd, dass man am Verstand der Richter zweifeln muss. Das Gericht begründet die Entscheidung – natürlich – mit der Religionsfreiheit und schützt damit einmal mehr eine Ideologie, die mit unserem Grundgesetz unvereinbar ist.
Die Richter behaupteten, dass Moslems beim Schächten angehalten seien, das Leiden der Tiere auf ein Mindestmaß zu reduzieren und dass es beim Jagen ja ebenfalls keine Betäubungsvorschriften gäbe. Das ist erstens realitätsfremd, da sich geschächtete Tiere oft minutenlang zu Tode quälen, ohne dass es einen nachweisbaren Unterschied im Ausblutungsgrad im Vergleich zu normalem Fleisch gäbe. Zweitens stirbt ein bei der Jagd korrekt erlegtes Tier sofort und wird nicht gequält. Dass beim Schächten nicht einmal ein Amtstierarzt anwesend sein muss, ist nur der Gipfel des Eisbergs.
Das sind Dinge, die das Gericht hätte wissen und daher entsprechend anwenden können. Aber offenbar bestand daran kein Interesse. Immerhin werden unsere Verfassungsrichter von CDU und SPD gewählt, die das Urteil selbstverständlich begrüßen.
Diese Barbarei muss endlich ein Ende haben! Es ist unsere Pflicht, die Schöpfung zu erhalten und Tieren solche Qualen zu ersparen. Zwar ist Tierschutz bereits ein Staatsziel mit Verfassungsrang, jedoch nicht der Religions- oder Wissenschaftsfreiheit übergeordnet und tritt in der Realität meistens hinter diesen zurück. Eine Grundgesetzänderung muss endlich klarstellen, dass der Tierschutz nicht zugunsten einer Ideologie oder der Wissenschaft ausgehebelt werden darf, wie man es z.B. durch ein verfassungsrechtlich verankertes Schächtverbot erreichen könnte. Dass auch der Import von geschächtetem Fleisch verboten werden muss, versteht sich von selbst.
Um die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten, muss auch endlich dafür gesorgt werden, dass die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte, wie es die Italiener erfolgreich vormachen, im Grundgesetz verbrieft ist und die Verfassungsrichter vom Volk gewählt werden. Nur eine unabhängige Justiz kann effektiv arbeiten und Recht im Namen des Volkes sprechen.
Tobias Fabinger,
RJ Esslingen

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